Anspruch auf Gerätevergütung bei Inverkehrbringen eines „Musik-Handys“
Tatbestand
Die Klägerin ist ein Zusammenschluss deutscher Verwertungsgesellschaften, der ihre Gesellschafter das Inkasso der von ihnen wahrgenommenen Ansprüche der Urheber und Leistungsschutzberechtigten auf Zahlung einer Gerätevergütung übertragen haben. Die Beklagte ist Großhändlerin für Telekommunikationsartikel. Sie beliefert den Groß- und Fachhandel in Deutschland sowie internationale Kunden; ein Direktverkauf an Endkunden erfolgte im hier in Rede stehenden Zeitraum nicht.