Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 29/15

Gesetze: § 123 Abs 2 Nr 2 UmwG, § 135 Abs 1 UmwG, § 131 Abs 1 Nr 1 UmwG, § 131 Abs 2 UmwG, § 39 Abs 2 Nr 1 AO

VGA bei nachträglicher Änderung von im Spaltungsplan vorgesehenen Vermögenszuordnungen

Leitsatz

1. Verpflichtet sich eine im Wege der Abspaltung von einer Kapitalgesellschaft neu gegründete (Schwester-) Kapitalgesellschaft zur Leistung einer Zahlung an die übertragende Gesellschaft, die nach dem Willen des alleinigen Anteilseigners der gleichmäßigen Vermögensverteilung zwischen beiden Gesellschaften dienen soll, liegt darin eine vGA an den Anteilseigner.

2. Änderungen der im Spaltungsplan vorgesehenen Vermögenszuordnungen können jedenfalls nach Eintragung der Spaltung im Handelsregister nur noch durch Einzelübertragung zwischen den am Spaltungsvorgang beteiligten Rechtsträgern vorgenommen werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.080617.IVR29.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1466 Nr. 11
GmbH-StB 2017 S. 371 Nr. 12
GmbHR 2017 S. 1227 Nr. 22
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2017 S. 834
AAAAG-56139

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank