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BFH Beschluss v. - V B 168/16

Gesetze: § 47 Abs 1 FGO, § 56 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 3 FGO, § 126 Abs 4 FGO, § 79 AO, § 104 Nr 2 BGB

Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensfehler; Absoluter Revisionsgrund; Fehlende Erfolgsaussicht im Revisionsverfahren

Leitsatz

1. § 126 Abs. 4 FGO ist im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entsprechend anzuwenden.

2. Beim Vorliegen absoluter Revisionsgründe (§ 119 FGO) findet § 126 Abs. 4 FGO grundsätzlich keine Anwendung; etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn das FG die Klage abgewiesen hat und feststeht, dass sich diese Abweisung --ungeachtet des Vorliegens eines Verfahrensfehlers-- wegen einer fehlenden Sachurteilsvoraussetzung (im Streitfall: Versäumung der Klagefrist) als zutreffend erweist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.070717.VB168.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1445 Nr. 11
XAAAG-56140

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