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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 186/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Ermächtigung nach § 119 SGB V gilt entsprechend des Vertragsarztsitzes nur für einen bestimmten Standort. § 31 Abs. 7 Ärzte-ZV ist unter Heranziehung der in § 24 Ärzte-ZV geregelten vertragsärztlichen Grundsätze auszulegen, wonach Orte der Leistungserbringung in räumlicher Nähe "ausgelagerte Praxisräume" sind und damit nicht vom Standort der Ermächtigung erfasst werden.

2. § 119 SGB V erlaubt weder die Gründung von Außenstellen noch von Zweigpraxen analog § 24 Ärzte-ZV.

Fundstelle(n):
LAAAG-56426

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