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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 5 AS 414/16

Gesetze: SGB II a.F. § 22 Abs. 3; SGB II § 11 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

1. Betriebskostenguthaben sind gemäß § 22 Abs. 3 SB II aF. mit ihrem vollen Betrag auf die KdU anzurechnen, auch wenn im Abrechnungszeitraum Teile der Unterkunftskosten aus der Regelleistung aufgebracht wurden.

2. Eine gleichmäßige Verteilung des Betriebskostenguthabens auf 6 Monate ist unzulässig, weil diese nur auf die KdU angerechnet werden und die Regelleistung verbleibt (andere Auffassung: Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt im Schreiben vom ).

Fundstelle(n):
OAAAG-56490

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