Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - X B 11/17

Gesetze: FGO § 65 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3

Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei einer Klage gegen einen Schätzungsbescheid

Leitsatz

1. Der Gegenstand des Klagebegehrens ist bei einer Klage gegen einen Schätzungsbescheid hinreichend bezeichnet, wenn ein Kläger innerhalb einer gesetzten Ausschlussfrist zwar keine Steuererklärung, wohl aber betragsmäßig eindeutige Einkünfteermittlungen einreicht, und aus seinem Vorbringen hervorgeht, dass er keine weiteren Änderungen des Schätzungsbescheids begehrt.

2. Eine Ausschlussfristsetzung, die dem Kläger nur fünf --zudem noch in die Schulferien fallende-- Arbeitstage für die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens einräumt, dürfte unzumutbar kurz und damit unwirksam sein.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.230617.XB11.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1440 Nr. 11
DAAAG-56527

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank