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BFH Beschluss v. - X B 167/16

Gesetze: FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1, FGO § 119 Nr 6, FGO § 105 Abs 5

Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i.S.v. § 119 Nr. 6 FGO - Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung des FA

Leitsatz

Die Sachaufklärungsrüge kann nicht Beweisanträge oder Fragen ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.210717.XB167.16.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 343 Nr. 11
BFH/NV 2017 S. 1447 Nr. 11
NAAAG-56528

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