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BSG Urteil v. - B 4 AS 12/16 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Nebenkostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft - durchgehender Leistungsbezug vom Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung bis zu deren Fälligkeit - Umzug mit vorheriger Zusicherung des Grundsicherungsträgers

Tatbestand

Streitig ist die Übernahme einer im Mai 2010 fälligen Heiz- und Betriebskostennachforderung für das Jahr 2009 für eine nicht mehr bewohnte Wohnung.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:130717UB4AS1216R0

Fundstelle(n):
TAAAG-56701

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