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BSG Urteil v. - B 7 AY 1/16 R

Gesetze: § 1a Nr 2 AsylbLG vom , § 1 Abs 1 Nr 4 AsylbLG, § 3 AsylbLG vom , § 48 Abs 3 S 1 AufenthG 2004 vom , Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG

(Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung nach § 1a Nr 2 AsylbLG aF - Nichtvollziehbarkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen - fehlende Mitwirkung bei Identitätsfeststellung und Passbeschaffung - Bemessung der unabweisbar gebotenen Leistung - Beschränkung auf das physische Existenzminimum im Einzelfall - Verfassungsmäßigkeit)

Leitsatz

Führt ein persönliches Fehlverhalten des nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (juris: AsylbLG) Leistungsberechtigten bei der Beschaffung von Passersatzpapieren zur Nichtvollziehbarkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen, ist die Gewährung nur auf das unabweisbar Gebotene beschränkter Leistungen verfassungsgemäß.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:120517UB7AY116R0

Fundstelle(n):
XAAAG-56944

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