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BGH Urteil v. - IV ZR 499/14

Gesetze: § 5a Abs 2 S 4 VVG vom , § 242 BGB

Kapitallebensversicherung nach altem Recht: Verwirkung des über die Jahresfrist hinaus fortbestehenden Widerspruchsrechts durch zwischenzeitliche Erkundigung des Versicherungsnehmers nach der Reichweite des Versicherungsschutzes

Tatbestand

I. Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Kapitallebensversicherung.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:170517UIVZR499.14.0

Fundstelle(n):
RAAAG-57072

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