Vertrag zwischen dem Herausgeber eines Gutscheinblocks und Gaststättenbetreibern als Gutscheinanbietern: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel
Leitsatz
Eine Vertragsstrafenvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers eines Gutscheinblocks (hier: "Schlemmerblock"), die für schuldhaft vorsätzliche Vertragsverstöße von unterschiedlichem Gewicht einen pauschalen Betrag von 2.500 € vorsieht, ist unwirksam, weil sie angesichts des typischerweise geringsten Vertragsverstoßes unverhältnismäßig hoch ist und den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (Fortführung von , NJW 2016, 1230).