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BGH Urteil v. - VII ZR 308/16

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 339 BGB

Vertrag zwischen dem Herausgeber eines Gutscheinblocks und Gaststättenbetreibern als Gutscheinanbietern: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel

Leitsatz

Eine Vertragsstrafenvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers eines Gutscheinblocks (hier: "Schlemmerblock"), die für schuldhaft vorsätzliche Vertragsverstöße von unterschiedlichem Gewicht einen pauschalen Betrag von 2.500 € vorsieht, ist unwirksam, weil sie angesichts des typischerweise geringsten Vertragsverstoßes unverhältnismäßig hoch ist und den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (Fortführung von , NJW 2016, 1230).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:310817UVIIZR308.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2254 Nr. 39
NJW 2017 S. 10 Nr. 41
NJW 2017 S. 3145 Nr. 43
WM 2018 S. 1273 Nr. 27
QAAAG-57149

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