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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 127/16 EFG 2017 S. 1718 Nr. 21

Gesetze: KStG § 8b, AO § 42

Gestaltungsmissbrauch anlässlich eines Verkaufs von Gesellschaftsanteilen - Missbrauchsvorschrift des § 42 AO und Spezialvorschrift

Leitsatz

Auch bei Vorliegen einer typisierenden Missbrauchsregelung kann die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 42 AO ausnahmsweise dann zur Anwendung kommen, wenn die Spezialvorschrift ihrerseits missbraucht wird.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1718 Nr. 21
MAAAG-57227

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