Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen - Klagebefugnis bei einheitlich und gesonderter Feststellung
Leitsatz
1. Die Abzinsung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen richtet sich gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG nach dem Zeitraum bis zur erstmaligen Erfüllung der Sachleistungspflicht. Diesen hat der Steuerpflichtige darzulegen und mit Stichproben zu belegen (Anschluss an , BFHE 244, 309, BStBl II 2014, 517).
2. Der Ermittlung des Zeitaufwands für die Betreuung pro Vertrag und Jahr kommt auch im Hinblick auf den gegenüber einer Abzinsung über die jeweilige Vertragsdauer verkürzten Abzinsungszeitraum nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG und einen daraus folgenden höheren Barwert entscheidende Bedeutung zu.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:U.130717.IVR34.14.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 1426 Nr. 11 EStB 2017 S. 400 Nr. 10 KÖSDI 2017 S. 20509 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2017 S. 757 PAAAG-57372