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BFH Urteil v. - VII R 8/16

Gesetze: KN Pos 8541, KN Pos 8543, KN Pos 9013

Einreihung von Waren, die Laserdioden enthalten

Leitsatz

1. Laserdioden, die mit weiteren elektronischen Komponenten zusammengefügt sind, werden nicht vom Wortlaut der Pos. 8541 KN erfasst; gleichwohl kann die Ware nach der AV 3 Buchst. b in die Pos. 8541 KN einzureihen sein.

2. Für die Einreihung von Waren in die Pos. 8541 KN ist es irrelevant, ob die Bauteile der Ware untrennbar miteinander verbunden sind.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.250417.VIIR8.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1470 Nr. 11
TAAAG-57375

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