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BFH Beschluss v. - VIII B 107/16

Gesetze: GVG § 198, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, FGO § 76 Abs 2, GG Art 103 Abs 1

Schätzung durch das FG - Zulassung der Revision - Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei als Verfahrensmangel gerügter überlanger Dauer des FG-Verfahrens

Leitsatz

1. Bei einer Schätzung des FG liegt ein zur Zulassung der Revision berechtigender erheblicher Rechtsfehler aufgrund objektiver Willkür i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO allenfalls dann vor, wenn das Schätzungsergebnis des FG wirtschaftlich unmöglich und damit schlechthin unvertretbar ist.

2. Wird als Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO die überlange Dauer des FG-Verfahrens gerügt, dann muss vorgetragen werden, dass es bei einer kürzeren Verfahrensdauer zu einer inhaltlich anderen Entscheidung des FG hätte kommen können.

3. Die überlange Verfahrensdauer ist nach § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG zunächst mit der Verzögerungsrüge im FG-Verfahren und nicht im Verfahren der Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision geltend zu machen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.200717.VIIIB107.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1458 Nr. 11
DAAAG-57376

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