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BAG Urteil v. - 4 AZR 831/16

Gesetze: § 1 TVG, § 5 AtG, § 6 AtG, § 7 AtG, § 9 AtG, Ziff 5.2 BMU-RSI6-20080704-KF01

Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters in den Anhang "Kerntechnische Anlagen" des Entgelttarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen Berlin und Brandenburg

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers und über tarifvertragliche Vergütungsansprüche nach dem Anhang Kerntechnische Anlagen zu dem mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 allgemeinverbindlichen Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen Berlin und Brandenburg vom 10. März 2014 (im Folgenden Anhang KTA 2014).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:050717.U.4AZR831.16.0

Fundstelle(n):
XAAAG-57874

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