Klauselerteilung gegen den Rechtsnachfolger: Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge; Nachweis der Freigabe eines Grundstücks aus dem Insolvenzbeschlag durch Grundbuchauszug mit gelöschtem Insolvenzvermerk
Leitsatz
1. Nach § 727 Abs. 1 ZPO ist die Rechtsnachfolge, wenn sie nicht offenkundig ist, durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachzuweisen. Dieser Nachweis ist geführt, wenn aufgrund der Beweiskraft der öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde mit dem Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach gerechnet werden kann.
2. Ergibt sich aus einem Grundbuchauszug, dass ein Insolvenzvermerk gelöscht ist, kann daraus der Schluss gezogen werden, dass das Grundstück nicht mehr dem Insolvenzbeschlag unterliegt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:300817BVIIZB23.14.0
Fundstelle(n): DNotZ 2018 S. 223 Nr. 3 NJW 2017 S. 9 Nr. 46 WM 2017 S. 1950 Nr. 40 ZIP 2017 S. 1919 Nr. 40 CAAAG-57881