Patenterteilungsverfahren: Zurückweisung der Patentanmeldung bei Änderung des Inhalts der ursprünglich eingereichten Fassung; Zulässigkeit der Erweiterung bei Aufnahme eines Merkmals - Phosphatidylcholin
Leitsatz
Phosphatidylcholin
1. Eine Patentanmeldung ist zurückzuweisen, wenn der Gegenstand des Anspruchs, den der Anmelder zur Prüfung stellt, über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht und dieser Mangel nach Aufforderung durch die Prüfungsstelle vom Anmelder nicht behoben wird (Fortführung von , GRUR 1975, 310 - Regelventil).
2. Die Aufnahme eines Merkmals, wonach die beanspruchte Zubereitung eine bestimmte Substanz nicht enthalten darf, stellt nicht ohne weiteres eine unzulässige Erweiterung dar (Abgrenzung zu , GRUR 2011, 1109 - Reifenabdichtmittel).