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BGH Urteil v. - I ZR 60/16

Gesetze: § 13 BGB, § 242 BGB, § 339 S 2 BGB, § 8 Abs 1 UWG

Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes durch Testkäufer: Verwirkung einer vereinbarten Vertragsstrafe bei unredlichem Verhalten des Testkäufers; Begründung einer Erstbegehungsgefahr für einen Unterlassungsanspruch durch unredlichen Testkauf - Testkauf im Internet

Leitsatz

Testkauf im Internet

1. Hat ein Testkäufer bei einem Kauf im Internet im Einklang mit einem objektiv verfolgten gewerblichen Geschäftszweck zunächst bestätigt, die Bestellung als Unternehmer vorzunehmen und versucht er anschließend durch Eintragung im Online-Bestellformular, sich als Verbraucher darzustellen, handelt er unredlich.

2. Auf ein entsprechendes Verhalten eines Testkäufers kann der Gläubiger die Verwirkung einer vereinbarten Vertragsstrafe nicht stützen.

3. Der fragliche Testkauf begründet keine Erstbegehungsgefahr für ein rechtswidriges Verhalten des Gegners gegenüber einem Verbraucher.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:110517UIZR60.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2322 Nr. 40
DB 2017 S. 2286 Nr. 39
NJW 2017 S. 9 Nr. 41
BAAAG-57890

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