Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 11b Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 2, § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - unrichtige Rechtsanwendung - unzulässige Beschränkung der Überprüfung auf einzelne Elemente eines Leistungsanspruchs -Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Arbeitgeberdarlehen zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges - Berücksichtigung des zur Schuldentilgung einbehaltenen Arbeitsentgelts als Einkommen - bereite Mittel
Leitsatz
1. Die Überprüfung eines Bescheids über die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende wegen unrichtiger Rechtsanwendung kann nicht auf einzelne Elemente eines Leistungsanspruchs beschränkt werden, die keinen zulässigerweise abtrennbaren Streitgegenstand bilden.
2. Der Berücksichtigung des zur Tilgung eines Arbeitgeberdarlehens einbehaltenen Arbeitsentgelts als Einkommen stehen die Grundsätze zum bereiten Mittel jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der betreffenden Person ausreichend Mittel zur Deckung des Existenzminimums verbleiben.