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BGH Beschluss v. - GSSt 2/17

Gesetze: § 46 Abs 2 StGB, § 78b Abs 1 Nr 1 StGB

Auswirkung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Verurteilung auf die Strafzumessung bei Missbrauch von Kindern

Leitsatz

Dem zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil kommt im Rahmen der Strafzumessung bei Taten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, die gleiche Bedeutung zu wie bei anderen Straftaten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:120617BGSST2.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 10 Nr. 41
NJW 2017 S. 3537 Nr. 48
PAAAG-57975

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