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BGH Urteil v. - I ZR 2/16

Gesetze: § 4 Nr 3 Buchst a UWG

Wettbewerbsverstoß: Hinnehmbarkeit einer verbleibenden Herkunftstäuschung bei nachschaffender Übernahme nach Ergreifen zumutbarer Gegenmaßnahmen durch den Nachahmer - Leuchtballon

Leitsatz

Leuchtballon

Im Falle der nachschaffenden Übernahme unter Verwendung einer dem Stand der Technik entsprechenden angemessenen technischen Lösung kann eine verbleibende Herkunftstäuschung hinzunehmen sein, wenn der Nachahmer die ihm zumutbaren Maßnahmen trifft, um einer Herkunftstäuschung entgegenzuwirken.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:140917UIZR2.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2305 Nr. 40
NJW-RR 2018 S. 227 Nr. 4
JAAAG-57977

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