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EuGH Urteil v. - C-616/15

Mehrwertsteuerbefreiung für bestimmte von selbständigen Zusammenschlüssen von Personen erbrachten Dienstleistungen

Leitsatz

  1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen, dass sie die Mehrwertsteuerbefreiung auf selbständige Zusammenschlüsse von Personen beschränkt, deren Mitglieder eine begrenzte Anzahl von Berufen ausüben.

  2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2017:721

Fundstelle(n):
VAAAG-58222

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