Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI R 60/15

Gesetze: AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 1, EStG 2009 § 2 Abs 2, EStG 2009 § 4 Abs 3, EStG 2009 § 4 Abs 4, EStG 2009 § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG 2009 § 12 Nr 1, EStG 2009 § 12 Nr 2, ZPO § 383, FGO § 118 Abs 2

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit - Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag - Gesamtwürdigung von Verträgen durch das FG

Leitsatz

1. Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 können auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden als Betriebsausgaben abziehbar sein.

2. Sind einzelne Regelungen in einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag nach Fremdvergleichsgrundsätzen ertragsteuerlich nicht anzuerkennen, führt dies nicht ohne weiteres dazu, dem gesamten Wirtschaftsüberlassungsvertrag die steuerliche Anerkennung zu versagen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.120717.VIR60.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1429 Nr. 11
WAAAG-58239

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank