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BFH Beschluss v. - IX B 63/17

Gesetze: FGO § 78 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 119 Nr 3, GG Art 103 Abs 1

Verletzung des rechtlichen Gehörs bei irrtümlicher Abladung - Gerichtsaktenführung

Leitsatz

1. Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn die Klägerin zur vom FG angesetzten mündlichen Verhandlung irrtümlich abgeladen worden ist und der mündlichen Verhandlung deshalb fernbleibt. g.

2. Zu den in den Gerichtsakten i.S. des § 78 Abs. 1 FGO aufzubewahrenden Schriftstücken zählen auch die an die Verfahrensbeteiligten übermittelten Aufhebungsschreiben des Termins zur mündlichen Verhandlun

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.030817.IXB63.17.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 343 Nr. 11
BFH/NV 2017 S. 1451 Nr. 11
HFR 2017 S. 1053 Nr. 11
DAAAG-58241

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