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BAG Urteil v. - 8 AZR 859/15

Gesetze: Art 3 Abs 1 S 1 EGRL 23/2001, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 305c Abs 1 BGB

Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von Gesellschaftsanteilen - Beherrschung - Rechtzeitige Ladung iSv. § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung - Überraschende Klausel iSv. § 305c Abs. 1 BGB

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte im Arbeitsverhältnis mit der Klägerin den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und die diesen ergänzenden Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden hat sowie darüber, ob die Beklagte der Klägerin rückständiges Entgelt für die Monate September bis November 2014 und eine rückständige Jahressonderzahlung für das Jahr 2014 schuldet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:270417.U.8AZR859.15.0

Fundstelle(n):
WAAAG-58372

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