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BSG Urteil v. - B 6 KA 36/16 R

Tatbestand

Streitig ist die Höhe der Vergütung antrags- und genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen des Kapitels 35.2 EBM-Ä aF in den Jahren 2007 und 2008.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:280617UB6KA3616R0

Fundstelle(n):
WAAAG-58492

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