Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - V ZR 175/16

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 858 Abs 1 BGB, § 992 BGB, § 1120 BGB, § 885 ZPO, § 20 Abs 2 ZVG, § 55 ZVG, § 99 ZVG

Zwangsversteigerung: Pflichten des Erstehers bei eigenmächtiger Inbesitznahme der ersteigerten Immobilie

Leitsatz

Nimmt der Ersteher die ersteigerte Immobilie eigenmächtig in Besitz, trifft ihn die Obliegenheit, ein Verzeichnis über die in der Immobilie vorgefundenen, von dem Zuschlagsbeschluss nicht erfassten Gegenstände zu erstellen und deren Wert schätzen zu lassen. Kommt er dem nicht nach, muss er beweisen, inwieweit die Angaben des Schuldners zu dem Bestand, Zustand und Wert der Gegenstände, die sich im Zeitpunkt der Räumung in dem Haus befunden haben sollen, unzutreffend sind, soweit dessen Angaben plausibel sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:230617UVZR175.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 3656 Nr. 50
NJW 2017 S. 9 Nr. 45
WM 2017 S. 2113 Nr. 44
DAAAG-58588

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank