Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten unterliegt dem Regelsteuersatz – Fehlende Klärbarkeit einer Rechtsfrage im Revisionsverfahren
Leitsatz
Der Inhaber eines Grillstands in einem Biergarten erbringt dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen, wenn er an Biergartenbesucher gegen Entgelt Speisen abgibt und aufgrund des Pachtvertrags mit dem Betreiber des Biergartens berechtigt ist, seinen Kunden die Infrastruktur des Biergartens zur Verfügung zu stellen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:B.240717.XIB37.17.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 1635 Nr. 12 GStB 2017 S. 430 Nr. 12 YAAAG-58594