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BFH Beschluss v. - III B 151/16

Gesetze: FGO § 96 Abs 1 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3

Verfahrensmangel bei fehlender Beschwer unbeachtlich

Leitsatz

Die Familienkasse ist dadurch, dass das FG den Streitzeitraum in unzulässiger Weise über den Klageantrag hinaus ausgedehnt hat, nicht beschwert, wenn das FG insoweit die gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung gerichtete Klage abgewiesen hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.020817.IIIB151.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1628 Nr. 12
CAAAG-58597

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