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BFH Urteil v. - VI R 66/14

Gesetze: EStG 2009 vom § 33 Abs 2 S 4

Inhaltsgleich mit – Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG

Leitsatz

Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.180517.VIR66.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1593 Nr. 12
WAAAG-58599

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