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BGH Beschluss v. - I ZB 1/17

Gesetze: § 104 ZPO, § 278 ZPO, Nr 3104 RVG-VV

Kostenfestsetzung: Auslegung einer Kostenregelung zu einem umfassenden, nicht rechtshängige Ansprüche einbeziehenden Prozessvergleich

Leitsatz

Schließen die Parteien in einem Termin zur mündlichen Verhandlung einen umfassenden Vergleich, der bisher nicht rechtshängige Ansprüche einbezieht, ist eine Kostenregelung, wonach eine Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, regelmäßig dahin auszulegen, dass die nur durch die Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in den Vergleich entstehenden Teile der Terminsgebühr zu den Kosten des Vergleichs gehören (Abgrenzung zu , NJW-RR 2007, 1149 = JurBüro 2007, 360).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:140617BIZB1.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 10 Nr. 43
NJW 2017 S. 3725 Nr. 51
ZIP 2017 S. 2380 Nr. 49
CAAAG-58772

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