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BAG Beschluss v. - 5 AS 7/17

Gesetze: § 315 Abs 3 S 2 BGB, § 106 S 1 GewO, § 45 Abs 3 S 1 ArbGG

Versetzung - Verbindlichkeit einer Weisung - Antwort auf Anfrage nach § 45 Abs 3 S 1 ArbGG

Leitsatz

Der Fünfte Senat hält an seiner im Urteil vom (- 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34) vertretenen Auffassung, wonach sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts - sofern sie nicht aus anderen Gründen unwirksam ist - nicht hinwegsetzen darf, sondern entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Gerichte für Arbeitssachen anrufen muss, nicht mehr fest.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:140917.B.5AS7.17.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2292 Nr. 39
DStR 2017 S. 10 Nr. 40
DStR 2017 S. 2753 Nr. 50
ZIP 2017 S. 74 Nr. 38
PAAAG-58921

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