Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsaufwand für Kinder bei der Beitragsbemessung zur Sozialversicherung - Beitragsbescheid - Überprüfungsverfahren - konkrete Festsetzung der von pflichtversicherten Beschäftigten zu tragenden Beitragsanteile durch Einzugsstelle - hierfür relevanten Umstände sind nur reine Berechnungs- oder Begründungselemente und nicht durch Verwaltungsakt isoliert feststellungsfähig - Zulässigkeit einer Feststellungsklage
Leitsatz
1. Gegenüber pflichtversicherten Beschäftigten muss die Einzugsstelle bei der Entscheidung über die Beiträge die von ihnen zu tragenden Beitragsanteile konkret festsetzen.
2. Die hierfür relevanten Umstände - wie die beitragspflichtigen Einnahmen und der Beitragssatz oder allgemeine rechtliche Hinweise hierzu - sind für sich genommen nur reine Berechnungs- oder Begründungselemente und regelmäßig durch Verwaltungsakt nicht isoliert feststellungsfähig.