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BAG Beschluss v. - 1 ABR 32/15

Gesetze: § 1004 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 9 Abs 3 GG, § 3 Abs 1 TVG, § 3 Abs 3 TVG, § 4 Abs 5 TVG

Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

Leitsatz

Der gewerkschaftliche Anspruch auf Unterlassung tarifwidriger Regelungsabreden und deren einzelvertragliche Umsetzung nach § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 9 Abs. 3 GG erfordert eine unmittelbare und zwingende Bindung des in Anspruch genommenen Arbeitgebers nach § 3 Abs. 1 oder Abs. 3 TVG an die maßgebenden Tarifbestimmungen. Nach Beendigung der Tarifgebundenheit kann das Recht auf koalitionsgemäße Betätigung durch vom Tarifvertrag abweichende betriebliche Regelungen als Voraussetzung eines negatorischen Unterlassungsanspruchs nicht mehr beeinträchtigt werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:070617.B.1ABR32.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2483 Nr. 42
DB 2017 S. 7 Nr. 41
NJW 2017 S. 10 Nr. 24
EAAAG-59029

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