Beginn der Verjährung eines Anspruchs auf Einlösung eines Reisewertguthabens - Reisewerte
Leitsatz
Reisewerte
Spart ein Kunde durch regelmäßige Zahlungen ein Reisewertguthaben an und kann er die erworbenen Reisewerte bei der späteren Buchung von Reiseleistungen dazu einsetzen, sich in einem dem Wert der Reisewerte entsprechenden Umfang von der Verpflichtung zur Zahlung des Reiseentgelts zu entlasten, handelt es sich bei dem Anspruch auf Einlösung von Reisewerten um einen aufschiebend bedingten Anspruch, der erst mit Eintritt der Bedingung - dem auf eine konkrete Reise bezogenen Einlösungsbegehren - entsteht. Die Verjährung für diesen Anspruch beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem er entstanden ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:040517UIZR113.16.0
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2434 Nr. 42 NJW 2017 S. 9 Nr. 43 WM 2018 S. 915 Nr. 19 LAAAG-59031