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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 19 AS 822/16

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Ersatzansprüchen nach § 34 SGB II bezüglich in den Zeiträumen vom 01.07.2014 bis 31.10.2014 und vom 01.11.2014 bis 30.04.2015 gewährter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.

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Fundstelle(n):
SAAAG-59247

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