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BFH Beschluss v. - X B 170/16

Gesetze: FGO § 65 Abs 1 S 1, FGO § 65 Abs 2 S 2, GG Art 19 Abs 4, FGO § 96 Abs 1 S 2

Ungenügende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

Leitsatz

Wie weit das Klagebegehren zu substantiieren ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls (insbesondere vom Inhalt des Verwaltungsakts, der Steuerart und der Klageart) ab und kann nicht abstrakt generell vorab definiert werden. Entscheidend ist, ob das Gericht in die Lage versetzt worden ist zu erkennen, worin nach Ansicht des Klägers die streitgegenständliche Rechtsverletzung liegt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.290617.XB170.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1613 Nr. 12
LAAAG-59313

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