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BFH Beschluss v. - X S 2/17 (PKH)

Gesetze: FGO § 56 Abs 1, FGO § 142, FGO § 115 Abs 2, ZPO § 117 Abs 2 S 1, ZPO § 117 Abs 4, AO § 162

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufzeichnungspflicht von Prostituierten - Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern

Leitsatz

Der Prozessbevollmächtigte ist auch bei einem Unglücksfall in seiner Kanzlei gehalten, sich in den Tagen unmittelbar nach diesem Vorfall zu vergewissern, dass sämtliche fristwahrenden Schriftsätze, die versandt werden mussten, zumindest nachträglich übermittelt worden sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.280717.XS2.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1629 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2017 S. 933
VAAAG-59314

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