Werkvertrag über Malerarbeiten: Auslegung des Vertrages im Hinblick auf eine etwaige Beschaffenheitsvereinbarung
Leitsatz
1. Ob die Parteien eines Werkvertrags eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB getroffen und welche Beschaffenheit sie gegebenenfalls vereinbart haben, ist durch Auslegung des Werkvertrags zu ermitteln.
2. Bei der Auslegung im Hinblick auf eine etwaige Beschaffenheitsvereinbarung ist die berechtigte Erwartung des Bestellers an die Werkleistung von Bedeutung (Anschluss an , BauR 2007, 1407, 1409 = NZBau 2007, 507 Rn. 23).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:310817UVIIZR5.17.0
Fundstelle(n): NJW 2017 S. 3590 Nr. 49 NJW 2017 S. 8 Nr. 24 WM 2017 S. 2169 Nr. 45 SAAAG-59529