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BGH Beschluss v. - IX ZB 83/16

Gesetze: Art 27 Nr 2 VollstrZustÜbk 1968

Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Beweislast des Klägers für die ordnungsgemäße Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den Beklagten

Leitsatz

Hat der Beklagte sich auf das Verfahren im Urteilsstaat nicht eingelassen, trägt der die Vollstreckbarerklärung begehrende Kläger des Ausgangsverfahrens die Beweislast, dass das verfahrenseinleitende Schriftstück dem Beklagten ordnungsgemäß zugestellt worden ist und der Beklagte die tatsächliche Möglichkeit der Kenntnisnahme gehabt hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:210917BIXZB83.16.0

Fundstelle(n):
WM 2017 S. 2031 Nr. 42
CAAAG-59569

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