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BGH Urteil v. - I ZR 19/16

Gesetze: Art 6 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 7 EUGrdRCh, Art 17 Abs 2 EUGrdRCh, Art 47 EUGrdRCh, § 85 Abs 1 S 1 UrhG, § 97 Abs 2 S 1 UrhG, § 138 Abs 3 ZPO, § 383 ZPO, § 384 ZPO

Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Musiktauschbörse: Sekundäre Darlegungslast der Anschlussinhaber hinsichtlich der Angabe des Namens ihres volljährigen Kindes - Loud

Leitsatz

Loud

Im Falle einer über den von Eltern unterhaltenen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internettauschbörse umfasst die sekundäre Darlegungslast der Anschlussinhaber bei Inanspruchnahme durch den Urheber oder den Inhaber eines verwandten Schutzrechts - hier durch den Tonträgerhersteller - die Angabe des Namens ihres volljährigen Kindes, das ihnen gegenüber die Begehung der Rechtsverletzung zugegeben hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:300317UIZR19.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 28 Nr. 16
NJW 2017 S. 9 Nr. 24
NJW 2018 S. 65 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2017 S. 1073
WM 2017 S. 2208 Nr. 46
ZIP 2017 S. 27 Nr. 14
AAAAG-59629

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