Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Musiktauschbörse: Sekundäre Darlegungslast der Anschlussinhaber hinsichtlich der Angabe des Namens ihres volljährigen Kindes - Loud
Leitsatz
Loud
Im Falle einer über den von Eltern unterhaltenen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internettauschbörse umfasst die sekundäre Darlegungslast der Anschlussinhaber bei Inanspruchnahme durch den Urheber oder den Inhaber eines verwandten Schutzrechts - hier durch den Tonträgerhersteller - die Angabe des Namens ihres volljährigen Kindes, das ihnen gegenüber die Begehung der Rechtsverletzung zugegeben hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:300317UIZR19.16.0
Fundstelle(n): NJW 2017 S. 28 Nr. 16 NJW 2017 S. 9 Nr. 24 NJW 2018 S. 65 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 15/2017 S. 1073 WM 2017 S. 2208 Nr. 46 ZIP 2017 S. 27 Nr. 14 AAAAG-59629