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BSG Urteil v. - B 12 AL 1/15 R

Gesetze: § 208 Abs 1 S 1 Halbs 1 SGB 3 vom , § 183 Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 175 Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 165 Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 35 Abs 2 S 1 InsO vom , Art 2 Abs 1 EGRL 94/2008

Sozialversicherung - Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Freigabe von Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit - ununterbrochene Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - keine Geltendmachung von Beitragsrückständen in späterem Insolvenzverfahren hinsichtlich des freigegebenen Vermögens - Europarechtskonformität

Leitsatz

Wird ein Arbeitsverhältnis in Kenntnis der Insolvenz des Arbeitgebers im Rahmen einer Freigabe von Vermögen aus einer selbstständigen Tätigkeit unverändert fortgesetzt, kann bei ununterbrochener Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eine spätere Insolvenz hinsichtlich des freigegebenen Vermögens keinen (erneuten) Anspruch gegen die Bundesagentur für Arbeit auf Zahlung von Pflichtbeiträgen auslösen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:230517UB12AL115R0

Fundstelle(n):
ZIP 2017 S. 1970 Nr. 41
ZAAAG-59852

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