Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Betreuer - keine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zweckbestimmte Einnahme - jährliche Auszahlung in Form eines Pauschalbetrages - Anrechnung im Zuflussmonat - Absetzung des monatlichen Freibetrages nur einmalig im Zuflussmonat
Leitsatz
Die Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Betreuers, der Leistungen nach dem SGB II bezieht, ist insgesamt im Monat des Zuflusses als Einkommen anzurechnen, nachdem die gesetzlichen Absetzbeträge berücksichtigt worden sind.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2017:240817UB4AS916R0
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 8/2018 S. 464 XAAAG-60086