Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch - Lohnnachzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Betriebsstilllegung - erfolgloser Lohnverzicht
Leitsatz
Verzichten Arbeitnehmer als Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze auf Arbeitsentgelt und wird für den Fall der Vergeblichkeit des Verzichts eine Nachzahlung dieses Entgelts vereinbart und tatsächlich geleistet, ist das gesamte im Bemessungszeitraum abgerechnete Entgelt als Bemessungsentgelt bei der Festsetzung des Arbeitslosengeldes zu berücksichtigen.