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BSG Urteil v. - B 11 AL 16/16 R

Gesetze: § 151 Abs 1 SGB 3, § 151 Abs 2 Nr 1 SGB 3

Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch - Lohnnachzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Betriebsstilllegung - erfolgloser Lohnverzicht

Leitsatz

Verzichten Arbeitnehmer als Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze auf Arbeitsentgelt und wird für den Fall der Vergeblichkeit des Verzichts eine Nachzahlung dieses Entgelts vereinbart und tatsächlich geleistet, ist das gesamte im Bemessungszeitraum abgerechnete Entgelt als Bemessungsentgelt bei der Festsetzung des Arbeitslosengeldes zu berücksichtigen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:240817UB11AL1616R0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 10 Nr. 5
HAAAG-60087

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