Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - Weihnachtsgeld - Urlaubsgeld - Nichtberücksichtigung von sonstigen Bezügen - Abgrenzung zu laufendem Arbeitslohn - einmalige und anlassbezogene Zahlung - Teil an der Gesamtvergütung - Gleichbehandlungsgrundsatz - sozialgerichtliches Verfahren - Auslegung von Verträgen - Bindung des Revisionsgerichts an die Tatsacheninstanz - unvollständige Verwertung festgestellter Tatsachen
Leitsatz
Einmal jährlich gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit gehört zu den sonstigen Bezügen und kann nicht zur Bemessung des Elterngeldes herangezogen werden (Anschluss an = SozR 4-7837 § 2 Nr 18).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2017:290617UB10EG516R0
Fundstelle(n): DB 2017 S. 22 Nr. 27 DStR 2017 S. 12 Nr. 27 DStR 2018 S. 477 Nr. 9 NJW 2018 S. 189 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2017 S. 2090 BAAAG-60089