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BFH Urteil v. - V R 77/99 BStBl 2004 II S. 370

Gesetze: AO 1977 § 227UStG 1991 § 14 Abs. 3Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c

Leitsatz

1. Hat der Steuerpflichtige eine Leistung, die er außerhalb seines Unternehmens erbracht hat, als steuerpflichtigen Umsatz behandelt, indem er sie dem Leistungsempfänger mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, und hat er die Steuer erklärungsgemäß an das FA abgeführt, so verlangt der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass die zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt wird, wenn der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger rückgängig gemacht worden ist (Anschluss an , Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel, UR 2000, 470).

2. Die Berichtigung der Steuer kann im Billigkeitsverfahren gemäß § 227 AO 1977 erfolgen.

Fundstelle(n):
BStBl 2004 II Seite 370
BB 2001 S. 1619 Nr. 32
BFH/NV 2001 S. 1168 Nr. 9
BFHE S. 552 Nr. 194
DB 2002 S. 566 Nr. 11
DStRE 2001 S. 999 Nr. 18
INF 2001 S. 607 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2005 S. 4270
UR 2001 S. 399 Nr. 9
DAAAA-67759

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