Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens: Kontrollfähigkeit einer Klausel über die sog. Datenautomatik bei der Internetnutzung
Leitsatz
Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, nach der für die Internetznutzung nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Datenvolumens dieses automatisch bis zu drei Mal pro Abrechnungszeitraum um jeweils weitere Datenvolumen zu einem Pauschalpreis erweitert wird (sog. Datenautomatik) und erst nach Verbrauch der Erweiterungen eine unbeschränkte geschwindigkeitsreduzierte Internetnutzung vorgesehen ist, unterliegt als Leistungsbeschreibung nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:051017UIIIZR56.17.0
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2562 Nr. 44 DB 2018 S. 123 Nr. 3 NJW 2017 S. 9 Nr. 47 NJW 2018 S. 534 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 46/2017 S. 3481 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2017 S. 935 WM 2017 S. 2212 Nr. 46 ZIP 2017 S. 87 Nr. 45 ZIP 2018 S. 734 Nr. 15 XAAAG-60368