Gesetze: § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2 vom , § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU 2004, § 2 Abs 3 S 1 Nr 2 FreizügG/EU 2004, Art 7 Abs 3 Buchst b EGRL 38/2004
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Fortwirkung des Aufenthalts- und Freizügigkeitsrechts als Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit - keine ununterbrochene Beschäftigung für 1 Jahr - Addition der Beschäftigungszeiten aus zwei sich nicht nahtlos aneinander anschließenden Beschäftigungsverhältnissen
Leitsatz
Ein dem Leistungsausschluss von Unionsbürgern entgegenstehendes Aufenthaltsrecht aus nachwirkender Freizügigkeitsberechtigung als Arbeitnehmer setzt keine ununterbrochene Tätigkeit von mehr als einem Jahr voraus.