Finanzielle Eingliederung bei nur mittelbarer Beteiligung; maßgeblicher Zeitpunkt der Rechtsprechungsänderung i.S. des § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO - Vorliegen eines "im wesentlichen gleichgelagerten Sachverhalts"
Leitsatz
Für den Fall, dass nur ein Gesellschafter über eine Anteilsmehrheit an einer GmbH und einer Personengesellschaft verfügt, hat sich erst durch das (BFHE 232, 550, BStBl II 2011, 600) die Rechtsprechung des BFH i.S. des § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO dahin gehend geändert, dass es für die finanzielle Eingliederung einer GmbH in eine Personengesellschaft nicht ausreicht, dass Letztere nicht selbst, sondern nur ihr Gesellschafter mit Stimmenmehrheit an der GmbH beteiligt ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:B.240717.XIB25.17.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 1591 Nr. 12 NAAAG-60380